In den letzten Tagen sind vermehrt Ortsvereine, Unterbezirke und Bundestagsabgeordnete von einem Unternehmen namens "gettyImages" wegen Verletzung von Urheberrechten abgemahnt und zur Zahlung von hohen Schadenersatzsummen aufgefordert wurden.

GettyImages verwertet Bildrechte, d.h. die Rechte für bestimmte Nutzungsarten werden verkauft. Allgemein gilt: Bilder dürfen nicht ohne Erlaubnis von Internetseiten kopiert und auf die eigenen Internetseite gestellt oder anderweitig genutzt werden.

Aus dem Willy-Brandt-Haus in Berlin hat dazu das Referat Vertragsmanagement mitgeteilt:

"Bitte beachtet auch, dass nicht nur die Verwertungsberechtigten wie gettyimages Anspruch auf Zahlung einer Vergütung haben, sondern ggf. auch die abgebildeten Personen in ihren Urheberpersönlichkeitsrechten verletzt sein könnten, mit der Konsequenz, dass diese auf Unterlassung und Schadenersatz bestehen. Dies gilt jedenfalls für die Motive, auf denen Personen deutlich erkennbar abgebildet sind. Denn bei den abgebildeten Personen handelt es sich in der Regel weder um relative noch um absolute Personen der Zeitgeschichte. Politiker sind immer Personen der Zeitgeschichte und dürfen abgebildet werden; hier sind also nur die Urheberrechte der Fotographen zu beachten, d.h. ihr müsste die Nutzungsrechte für die entsprechende Nutzungsart (Internet, Plakat, Flyer, etc.) besitzen.

Für eingestellte Bilder auf www.spd.de gilt: Die Inhalte dürfen von Parteigliederungen (nicht von Abgeordneten oder Fraktionen!) übernommen werden, wenn nicht ein Urheberrechtsvermerk ausdrücklich etwas anderes regelt. Das gilt nicht für die beworbenen Bildbroschüren und Plakate mit Bildmotiven, auf denen Personen abgebildet sind, insbesondere nicht für die beworbenen Infomaterialien auf www.spd-shop.de!"

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