Unbedingt beachten: Der Begriff "Webinar" ist geschützt und darf nicht verwendet werden!
Uns erreichte die Information, dass der Begriff "Webinar" eine eingetragene Marke ist und damit vor der unautorisierten Verwendung geschützt ist. Im Zweifel drohen Abmahnungen und vermeidbare Kosten. Die Referentin für „Parteienrecht und Urheberrecht“ in der Schatzmeisterei beim SPD-Parteivorstand hat das bestätigt.
Der Begriff Webinar ist seit 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen und bis 2023 geschützt. Vor einem Jahr ist das Markenrecht auf eine Einzelperson in Kuala Lumpur übertragen worden, die von einer Wiesbadener Anwaltskanzlei vertreten wird.
Auf eine Abmahnung sollte man es nicht ankommen lassen, weswegen ihr den Begriff im Internet, in Broschüren, Präsentationen oder bei öffentlichen Auftritten vermeiden solltet.
Die Empfehlung lautet daher, den Begriff nicht mehr zu verwenden. „Online-Seminar“, „Web-Konferenz“ oder verwandte Begrifflichkeiten sind risikofrei und deshalb zu bevorzugen.